Gemeinsame Verbändeinitiative mit BDEW, VKU, ZVEH
Sämtliche PV-Anlagen – auch Kleinstanlagen - müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen.
Aus Sicht des BSW-Solar ist diese Kopplung der Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen (§ 9 EEG) an 14a-Verbraucher aus netztechnischer Sicht weder notwendig noch sinnvoll, da erzeugungsgetriebene und verbrauchsgetriebene Netzengpässe einander ausschließen. Die Regelung verursacht enormem Mehraufwand und Kosten und bindet zudem knappe Handwerksressourcen.
Der BSW hatte sich daher beim Bundeswirtschaftsministerium für eine vollständige Streichung der Regelung eingesetzt. Da das Wirtschaftsministerium keine Bereitschaft gezeigt hat, diese kritische Regelung nochmals zu ändern, plant der BSW nun in einem nächsten Schritt eine gemeinsame Verbändeinitiative mit Netzbetreiber-, Messstellenbetreiber- und Elektrohandwerksverbänden (BDEW, VKU und ZVEH). Nach einer gemeinsamen Positionsfindung haben sich die Verbände darauf geeinigt, eine Streichung der Regelung für Bestands- und Kleinstanlagen zu fordern, bei denen der Aufwand jegliches Maß überschreitet. Der BSW wird Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Sache zeitnah informieren.
Hierfür bietet sich ein Energiemanagement von Plexlog an. Die Anschaffungskosten incl. Einbau und Inbetriebnahme liegen zwischen 1950 - 2500 Euro - je nach Modell und Anspruch.
Diese Kosten kommen auf die Phovotoltaikanlagenbesitzer zwischen 2025-2028 noch zu, da ab dann die Umstellung des §14a beschlossen 2023 durch die Netzbetreiber erfolgen wird.
Stand 05/2024 bei den Kosten, das wird später sicherlich teurer.