Aufgrund wiederholter Nachfragen möchten wir der BSW-Mitgliedschaft gerne nochmals ein paar Hinweise zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EEG 2023 geben.
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ändert das EEG in zwei Schritten:
Zunächst wird das EEG 2021 für die Zeit bis Ende 2022 geändert (EEG 2021 „neu“). Diese Änderungen enthalten u. a. die neuen Vergütungssätze und treten „nach Verkündung“ in Kraft. Diese Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird in Kürze erwartet.
Im zweiten Schritt wurden weitergehende Änderungen beschlossen, die als EEG 2023 am 1. Januar in Kraft treten.
Eine konsolidierte (eingearbeitete) Fassung des EEG 2023 mit farbig markierten Änderungen hat nun die Stiftung Umweltenergierecht in Form einer Synopse veröffentlicht: